Sicherheitstechnische Beratung
Kommen Sie gesund nach Hause – Tag für Tag.
Sicherheitstechnische Beratung
Durch den Einsatz unserer Sicherheitsingenieure verringern Sie die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Unfalles oder einer arbeitsbedingten Erkrankung und erlangen gleichzeitig Rechtssicherheit, da Sie den geforderten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen gesichert nachkommen.
Unterstützung des Arbeitgebers und seiner Führungskräfte
Durch regelmäßige Überprüfung aller organisatorischen Maßnahmen im Arbeitsschutz (inkl. Orga-Check-Protokoll)
Durch regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte inkl. Erstellung von Begehungsprotokollen
Durch Organisation der Arbeitsschutzunterweisungen
Durch Information zu geänderten gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Anforderungen
Durch Ermittlung von erforderlichen Überprüfungen von Arbeitsmitteln, wie z. B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Durch Ermittlung der Anzahl erforderlicher Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer. Unterstützung bei der Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen
Beratung zur Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Beobachtung der gelebten Praxis, Auswertung der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitskontrolle
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen Arbeitsmittel und Tätigkeiten
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Kommunikation und Information sichern
Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
Ständige Verbesserung sicherstellen
Untersuchung nach Ereignissen
Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Entwickeln von Vorbeugungsmaßnahmen
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
Beantwortung von Anfragen
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
Direkte persönliche Beratung des Arbeitgebers
Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
Selbstorganisation
Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
Wissensmanagement entwickeln und nutzen
Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen